CE-Kennzeichnung und Abnahmeprüfungen an Kälteanlagen nach der europäischen DGRL und der neuen BetrSichV

Was hat sich durch die neuen Regelwerke für den Kälteanlagenbauer geändert? Was ist im Rahmen der Inbetriebnahme von Druckbehälteranlagen (also auch bei Kälteanlagen) zu beachten? Wer ist für die CE Kennzeichnung verantwortlich? Wann wird der TÜV benötigt? Was ist eine benannte Stelle und was ist eine ZÜS? Ist ein Kälteanlagenbauer automatisch eine befähigte Person, welche zur Prüfung am Kältekreislauf berechtigt ist?

Diese und weiterführende Fragestellungen, zur Inbetriebnahme von Kälteanlagen, werden im Seminar, anhand von praktischen Beispielen, erläutert. Dieses Seminar führt zu mehr Rechtssicherheit im Verhältnis zum Kunden und klärt grundlegend über die Verantwortlichkeit bzgl. der unterschiedlichen Prüfpflichten an Kälteanlagen auf. Die Veranstaltung ist Teil einer Seminarreihe des Bundesinnungsverbandes BIV zu rechtlichen und technischen Themen, rund um den Kälteanlagenbau. Geplant ist ein weiterer Teil mit der Vertiefung u.a. zu den praxisrelevanten Neuerungen der DIN EN 378 und deren Umsetzung für neue Kälteanlagen.

Aus dem Inhalt:

  • Produktsicherheitsgesetz
  • Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Stand 2017
  • technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
  • Bedeutung der DIN EN ISO 13585 (Hartlöterprüfung)
  • Bedeutung der DIN EN 378 Stand 2017
  • Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG

Referent: Dr.-Ing. Meinolf Gringel, Leiter der Prüfstelle Kälte-, Klima- und Wärmetechnik, DMT GmbH & Co. KG. Öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger.

Termin: 07.11.2017 von 9:30 – 16:00

Ort: IKKE
Informationszentrum für Kälte-, Klima- und Energietechnik gGmbH
Kruppstr. 184
47229 Duisburg-Rheinhausen

Termin: 05.12.2017 von 9:30 – 16:00

TSZ-Technologie- und Schulungszentrum München
Mechaniker Innung München
Innung für Kälte- und Klimatechnik
Bruckmannring 40
85764 Oberschleißheim