Wertermittlung von Bestandskälteanlagen

1. Anschaffungswert

Der jeweilige Anschaffungswert für die hier begutachteten Kälteanlagen ist entsprechend zu ermitteln. Der Anschaffungswert ist gemäß der Vorgabe des Bundesfinanzministeriums (1) (1 Euro = 1,95583 DM) umzurechnen.

 (1)http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage1761/Bericht-des-Arbeitsstabes-Europaeische-Wirtschafts-und-Waehrungsunion.pdf

2. Nutzungsdauer AfA

Die Abschreibungsdauer bemisst sich bei beweglichen Wirtschaftsgütern gemäß § 7 Abs. 1 Einkommensteuergesetz grundsätzlich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer ist unter Berücksichtigung der besonderen betrieblichen Verhältnisse zu schätzen. Sog. AfA-Tabellen sind ein Hilfsmittel, um die Nutzungsdauer von Anlagegütern zu schätzen. Die in ihnen festgehaltenen Werte beruhen auf Erfahrungswissen. Die AfA-Tabellen stellen keine bindende Rechtsnorm dar. Dennoch werden die in den AfA-Tabellen festgelegten Abschreibungssätze sowohl von der Rechtsprechung, der Verwaltung als auch der Wirtschaft allgemein anerkannt, da sie umfangreiches in der Praxis gewonnenes Fachwissen widerspiegeln.

Ermittelt aus:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/AfA-Tabellen/afa-tabellen.html

3. Preisindex

Der Preisindex ist der Quotient aus dem Index zum Stichtag der Bewertung und dem Index des Anschaffungsjahres (Statistisches Bundesamt).

Preisindex = Index Bewertungsstichtag / Index Anschaffungsjahr

 Der Preisindex ist eine im Rahmen der amtlichen Preisstatistik errechnete Indexzahl zur Dokumentation der Preisentwicklung in bestimmten Bereichen des Binnenmarktes. Mit einem Preisindex können Volumina volkswirtschaftlicher Entwicklungen in preisbereinigten Reihen dargestellt werden. Hinreichende Genauigkeit der Preisindizes soll durch „Repräsentativität“ der berücksichtigten Waren und Dienstleistungen (Warenkorb) und Verwendung einer möglichst aktuellen Ausgaben- und Verbrauchsstruktur (Wägungsschema) zur Gewichtung der einzelnen Güter gewährleistet werden.

(Aus: GABLER WIRTSCHAFTSLEXIKON)

Die Veröffentlichung erfolgt in der Fachserie 17 des Statistischen Bundesamtes (StBA) und in Kapitel 20 des Statistischen Jahrbuchs.

Aus: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Konjunkturindikatoren/Preise/pre110.html

Preisindizes sind der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) Statistisches Bundesamt

VPI2000 =85,7

VPI2016 =107,9

Tabelle 1: Preisindex

Preisindex= VPI2016/ VPI2000 =107,9/85,7=1,26

4. Zeitwert

Zeitwertermittlung

Der Zeitwert kann als Produkt aus dem Anschaffungswert, dem Gebrauchswertfaktor und dem Zeitwertfaktor ermittelt werden.

Zeitwert = Anschaffungswert x Gebrauchswertfaktor x Zeitwertfaktor

Zeitwertfaktor

Der Zeitwertfaktor soll sowohl Veränderungen der Preisverhältnisse, als auch die altersbedingten Abwertung einer Anlage berücksichtigen. Er ergibt sich aus der Multiplikation vom Preisindex mit dem Restwertanteil.

Zeitwertfaktor = Preisindex x Restwertanteil

Preisindex

 Der Preisindex ist der Quotient aus dem Index zum Stichtag der Bewertung und dem Index des Anschaffungsjahres (Statistisches Bundesamt).

Preisindex = Index Bewertungsstichtag / Index Anschaffungsjahr

Restwertanteil

Die altersbedingte Abwertung kann mittels der arithmetisch-degressiven Methode ermittelt werden. Dabei ist berücksichtigt, dass der Wert einer Maschine während der ersten Jahre stärker sinkt als in den folgenden. Geometrisch-degressive Abwertungskurve zur Ermittlung des Restwertanteils in Abhängigkeit von der angenommenen Nutzungsdauer

Bild 1: Geometrisch-degressive Abwertungskurve

Somit wird der Restwert der hier beispielhaft betrachteten Kälteanlage mit 7,6 % bewertet.