Schiedsgutachten

Mit der Vereinbarung eines Schiedsgutachtens können Parteien einer rechtlichen Streitigkeit einzelne Rechts- und Tatsachenfragen verbindlich durch einen neutralen Dritten klären lassen. Die Ergebnisse des Schiedsgutachtens können vor Gericht dann nur noch eingeschränkt überprüft werden.
Voraussetzung für die Bindungswirkung eines Schiedsgutachtens ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Parteien. Die Vereinbarung kann formfrei getroffen werden.[1] Weil sie aber Möglichkeit einschränkt, Rechtsschutz vor staatlichen Gerichten zu erhalten, kann sie im Einzelfall sittenwidrig (§ 138 BGB) oder als AGB nach § 307 BGB unwirksam sein.

Für alle unsere Gutachten gilt:

Als öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für Kältetechnik stelle ich Ihnen, neutral und unabhängig, mein Fachwissen zur Verfügung. Dabei können Sie sich auf meine Erfahrung aus 20 Jahren als Sachverständiger für Kälte-, Klima-,und Lüftungstechnik und auf mein umfangreiches Netzwerkverlassen.
Die Industrie und Handwerkskammern (IHK) empfehlen mich für Fragestellungen rund um die Kältetechnik, vor allem in den Bereichen Kaltwasser/ Hydraulik, Industriekälte /Verdichtertechnik, Gewerbekühlung, Wärmepumpen und Kühltürme. Deutschlandweit setzten mich Land- und Amtsgerichte als Sachverständiger in Rechtsstreitigkeiten erfolgreich ein. Auch bei Privatgutachten (Parteiengutachten)profitieren Sie von meiner strukturierten, zuverlässigen und sachlichen Arbeitsweise.

Sie benötigen ein Schiedsgutachten?

Schreiben Sie uns Schreiben Sie uns

    Betreff


    *Pflichtfeld