ÜBERWACHUNGSGEMEINSCHAFT KÄLTE- UND KLIMATECHNIK e. V. (ÜWG)

Institution zur Überwachung und Zertifizierung

Die Überwachungsgemeinschaft Kälte- und Klimatechnik e.V. (ÜWG) ist eine brancheneigene Institution zur Überwachung und Zertifizierung der angeschlossenen Mitgliedsbetriebe in Bezug auf ihre Fachbetriebseignung nach WHG bzw. nach AwSV.

Neben dieser Tätigkeit unterstützt die ÜWG die Kältefachbetriebe des Weiteren in den Themenfeldern Schutz von Luft und Boden, Anlagensicherheit, Abfälle, Gefahrstoffe, Arbeitssicherheit und Qualitätsmanagement.

Die ÜWG ist selbstlos tätig und enthält sich einer jeden, auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichteten Tätigkeit.

  • Josef Biber Haus

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ÜWG Kälte- und Klimatechnik e.V

Kaiser-Friedrich-Straße 7, 53133 Bonn

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„Die erstmalige Anerkennung der ÜWG als Überwachungsgemeinschaft erfolgte bereits in 1992 durch das Institut für Bautechnik (IfBt, heutiges DIBt). Einhergehend mit gesetzlichen Änderungen im anlagenbezogenen Gewässerschutz und dem Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde die ÜWG zum 04.08.2017 als Güte- und Überwachungsgemeinschaft nach AwSV anerkannt. Ab 01.08.2017 dürfen Zertifizierungen zum WHG-Fachbetrieb nur noch auf Grundlage der AwSV erfolgen.“

Mitgliederversammlung ÜWG

Die Mitgliederversammlung der ÜWG findet am Mittwoch, den 27. Oktober 2021 in Bonn im IBIS-Hotel statt.

Fortbildungsseminare für WHG-Fachbetriebe und WHG-Grundseminare zur Ausbildung betrieblich verantwortlicher Personen nach AwSV

mit der Einführung der bundeseinheitlichen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde für die WHG-Fachbetriebe auch die Pflicht eingeführt, ihre betrieblich verantwortliche Person alle zwei Jahre sowie das eingesetzte Personal regelmäßig in den WHG-relevantem Sachverhalten zu schulen. Des Weiteren wurden die Überwachungsgemeinschaften gemäß §61(2) AwSV verpflichtet, geeignete Schulungen anzubieten. Die Überwachungsgemeinschaft Kälte- und Klimatechnik bietet den Fachbetrieben
hierzu zwei spezifische Schulungen an. Einen WHG-Grundkurs für Teilnehmer die zur betrieblich Verantwortlichen Person ausgebildet werden und einen WHG-Fortbildungskurs für Mitarbeiter und betrieblich verantwortliche Personen die ihre zweijährige Schulungspflicht erfüllen müssen. Das WHG-Grundseminar dient als Qualifizierungslehrgang für betrieblich verantwortliche Personen nach WHG und schließt mit einer Sachkundeprüfung nach §62(2) AwSV ab, die jedebetrieblich verantwortliche Person nach derzeitiger Rechtslage einmalig ablegen muss. Das WHG-Fortbildungs-Seminar nach §61(2) AwSV dient der Schulung des eingesetzten Personals und als Auffrischungskurs (alle zwei Jahre) für die betrieblich verantwortliche Personen nach WHG. Dieser Kurs wird regelmäßig aktualisiert und mit Themen aus der Praxis ergänzt. Weitere Einzelheiten können Sie Erfahren wenn Sie dem Link zum ÜWG folgen….

1-tägige Schulung für betrieblich verantwortliche Personen nach WHG zur Aufrechterhaltung der Sachkunde gemäß §61(2) AwSV

mehrere Seminartermine; 22.09 – 08.10.2020