GEWERBEKÜHLUNG
Die Gewerbekühlung schließt die sogenannten BMW-Kunden (Bäcker, Metzger und Wirte), Bürogebäude und Verkaufsstätten (z.B. Supermärkte) als auch Privatkunden (z.B. Einfamilien- Häuser mit Wärmepumpe oder Split Anlage) mit ein.
UNSERE EXPERTISE
Grundsätzlich werden sämtliche Gewerke des Berufsbildes eines Mechatronikers für Kältetechnik (Kälteanlagenbauer) gutachterlich bewertet. Hierbei steht häufig die Anlagendimensionierung oder die handwerkliche Ausführung im Fokus der Bewertung.
Als Grundlage der Bewertung ist das technische Regelwerk für Kältetechnik anzuwenden. Insbesondere die europäische Druckgeräterichtlinie (PED) in Kombination mit der DIN EN 378 „Kälteanlagen und Wärmepumpen Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen“ und der Betriebssicherheitsverordnung.