Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen rechtssicher errichten und betreiben

Im Facility Management ist insbesondere der Themenkomplex RLT ein sich stetig wandelnder Bereich.  Rund um den Betrieb und die Errichtung von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen existieren umfangreiche gesetzliche Anforderungen und Vorgaben. Aktuell werden diese Anforderungen in Deutschland durch die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) festgelegt. Die ChemKlimaschutzV trat am 01. August 2008 in Kraft und gilt ergänzend zur neuen F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014, die wiederum seit 01. Januar 2015 in Kraft getreten ist, und den weiteren EU-Regelungen zu fluorierten Treibhausgasen. Die ChemKlimaschutzV enthält neben chemikalien- und abfallrechtlichen Regelungen Konkretisierungen zu den Sachkunde- und Zertifizierungsvorschriften der EU-Verordnungen. Wer ist berechtigt in den Kältekreislauf einzugreifen?

Wie ist aktuell die geforderte Sachkunde definiert; was können bzw. müssen die handelnden Unternehmen tuen?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) und die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2015) formulieren konkrete Vorgaben an den Betrieb von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen. Hiernach sind wiederkehrende energetische Inspektionen gem. §12 an den jeweiligen Anlagen vorgeschrieben und es besteht die Verpflichtung zu Abnahmeprüfung vor Inbetriebnahme. Der Ausstieg aus der Nutzung chlorhaltiger Kältemittel (z.B. R22)  und die entsprechenden Fristen sind in der FCKW-Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, verbindlich geregelt.

„Wenn du mit deiner Klimaanlage Energie sparen willst, dann schalte sie doch einfach ab!“ Um u. a. diesem Slogan entgegen zu wirken, ist dieses Seminar genau das Richtige für Sie. Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über alle für den Betrieb und den Bau von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen relevanten gesetzlichen Vorschriften. Sie erlangen das nötige Wissen zur praktischen Umsetzung der Anforderungen in Ihrem Unternehmen und sind zukünftig in der Lage, entsprechende Maßnahmen zur sicheren Betriebsorganisation zu erarbeiten.

Im Überblick:

  • Aktuelle rechtliche Grundlagen für den Betrieb von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen
  • Anforderungen der neuen F-Gase-Verordnung 2015
  • Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)
  • Form und Fristen zum Ausstieg aus der Nutzung chlorhaltiger Kältemittel (z.B. R22)
  • Gefährdungsbeurteilungen nach neuer Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Befähigte Personen nach neuer BetrSichV – Aufgaben und Anforderungen
  • Bestehende Beratungs- und Fördermöglichkeiten (KfW, BAFA)

Inhalt:

Anforderungen der neuen F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaSchutzV)

  • Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung von Dichtheitskontrollen
  • Qualifikation/Zertifizierung des Personals nach den Durchführungsverordnungen (EG) Nr. 303/2008 bis Nr. 307/2008
  • Zertifizierung von Betrieben

Vorgaben der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)

  • Energiegebäudeausweise für Nichtwohngebäude
  • Energetische Inspektionen an RLT-Anlagen gem. § 12 EnEV und DIN SPEC 15240
  • Energetische Inspektionen an Kälteanlagen gem. § 12 EnEV und DIN SPEC 15240

Regelungen der FCKW-Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

  • Ausstieg aus der Nutzung chlorhaltiger Kältemittel und die entsprechenden Fristen
  • Alternative Kältemittel
  • Spezielle Regelungen R22

Anforderungen der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Abnahmeprüfungen
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Aufgaben von befähigten Personen
  • Anforderungen an befähigte Personen

Betreiber- und Prüfpflichten für Kälteanlagen gem. WHG und VAwS

  • § 62 WHG – Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Kälteanlagen als sog. HBV-Anlagen
  • § 12 VAwS – Überprüfung von Anlagen

Bewertung der Energieeffizienz von Kälteanlagen gem. VDMA 24247

DIN EN 13779 „Lüftung in Nichtwohngebäuden“

Beratungs- und Schulungsförderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Fördermöglichkeiten über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

So arbeiten Sie im Seminar:

Die Seminarinhalte werden Ihnen anhand von Vorträgen, Präsentationen und konkreten Beispielen aus der Praxis vermittelt. Diskussionen zwischen den Teilnehmern wird dabei viel Raum geboten. Zum Einsatz kommen bewährte Präsentations- und Lernmedien. Darüber hinaus erhalten sie Checklisten und Seminarunterlagen.

Wer sollte teilnehmen:

Die Veranstaltung richtet sich an Betreiber von Nichtwohngebäuden, Facility-Manager und Fachkräfte aus dem Bereich der Gebäudeinstandhaltung von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, die Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen betreiben oder errichten wollen. Die Veranstaltung ist auch interessant für Mitarbeiter aus Unternehmen, die Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen installieren und in Betrieb nehmen.

Welche Vorkenntnisse Sie benötigen:

Spezielle Vorkenntnisse sind für den erfolgreichen Seminarbesuch nicht notwendig. Es wäre allerdings vorteilhaft, wenn Sie bereits (praktische) Erfahrungen im Facility Management sammeln konnten.

Dauer: 1 Tag