„Ein Gutachten ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage. Es enthält Darstellungen von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige. Der Sachverständige erstellt in der Regel Befunde (Medizin), schriftliche Gutachten oder Stellungnahmen (Gerichtsverfahren, legislative Abläufe).“
Unter Privatgutachten versteht man sämtliche Formen der Sachverständigenbegutachtung welche nicht vom Gericht beauftragt werden.
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